Nach einer Trennung gestaltet es sich für die ehemaligen Partner oft schwierig, Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen für das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder zu treffen. Während es sich bei der Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung um einen einmaligen Termin handelt legt bei der Erziehungsberatung das Gericht das Stundenausmaß der Beratungen fest.

 

Ziel ist es in jedem Fall den Fokus auf das gemeinsame Kind/die gemeinsamen Kinder und die Elternschaft zu richten. Die besprochenen Inhalte unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht als Psychotherapeutin.

 

Die Kosten für die Einheiten sind von den Eltern selbst zu tragen. Eine Teilnahmebestätigung wird am Ende der Beratung mitgegeben und dient als Nachweis der Beratung zur Vorlage bei Gericht.

 

Der Inhalt und das Setting der Beratungen basiert auf den Qualitätsstandards und Empfehlungen des Bundesministeriums für Familien und Jugend.