Elternberatung vor Scheidung § 95 Abs. 1a AußStrG

2013 wurde verpflichtend bei einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern die Elternberatung vor Scheidung § 95 Abs. 1a AußStrG eingeführt. Das Kindeswohl, mögliche Auswirkungen der Scheidung auf ihre Kinder sowie Empfehlungen für den Umgang mit dieser Situation stehen bei dieser Beratung im Vordergrund.

 

Ich informiere und berate Sie in einem geschützten Rahmen über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder. Die Beratung richtet sich nach den gültigen Qualitätsstandards und Empfehlungen. Zur Vorlage bei Gericht erhalten Sie nach der Einheit eine Bestätigung.

 

Es handelt sich hierbei um einen einzigen Termin. Sie können sich entscheiden, ob jeder Elternteil separat einen Termin vereinbart, oder ob Sie beide gemeinsam kommen möchten. 

 

Kosten: Einzelberatung € 80,- pro Person; Paarberatung: € 40,- pro Person