Eine psychotherapeutische Einheit dauert ca. 50 Minuten. Dafür werden je Einzel-Sitzung € 90,- in Rechnung gestellt, die Sie bitte für die Erstsitzung in bar mitnehmen. Die darauffolgenden Einheiten können Sie auch gerne per Überweisung begleichen. Psychotherapie ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.
Für KlientInnen mit einer krankheitswertigen Beeinträchtigung refundieren die Krankenkassen einen Teil der Kosten; dieser liegt je nach Krankenkasse aktuell für Einzelsitzungen bei € 33,70 (ÖGK), € 46,60 (BVAEB) bzw. € 45,00 (SVS) je Einzeleinheit. Damit Sie die Honorarnoten einreichen können, müssen Sie spätestens vor dem zweiten Therapietermin eine ärztliche Bestätigung eingeholt haben.
Für die Auszahlung der Krankenkassen werden die Honorarnoten, die Zahlungs-
bestätigung und der Nachweis über die ärztliche Untersuchung benötigt.
Wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, können Sie die Abrechnungsmöglichkeiten mit dieser individuell abklären.
Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können und zeitgerecht, d. h. mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagen, entstehen Ihnen keine Kosten. Ansonsten wird ein Ersatzhonorar verrechnet.